Der überwiegende Teil der gesetzlichen Krankenkassen erstattet die Kosten der Klassischen Homöopathie, wenn sie von besonders qualifizierten Ärzten angewandt wird.
Unsere Praxis nimmt an sämtlichen Verträgen zur Erstattung von Homöopathie teil!
Um zu erfahren, ob Ihre Krankenkasse an einem dieser Verträge teilnimmt, fragen Sie am besten einfach in unserer Praxis nach. Sie können auch in Ihrer zuständigen Krankenkasse anrufen oder –einfacher- die folgenden Links besuchen:
Für BKK (Betriebskrankenkassen), LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse), Barmer EK und TK (Techniker Krankenkasse) und weitere Kassen verwenden Sie den folgenden Link:
Dort können Sie eine Datei Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Für IKK Classic, die Securvita BKK, BKK Linde, Daimler BKK, BKK Essanelle, BKK 24, BKK PFAFF, BKK Herkules und BKK Alp plus verwenden Sie den folgenden Link:
http://www.kvb.de/de/praxis/rechtsquellen/rechtsquellen-bayern/h/homoeopathievertrag.html
Weitere Details erfahren Sie in unserer Praxis. Vereinbaren Sie einfach einen Termin!